Überarbeitung und Weiterentwicklung Klimaschutzkonzept
Sehr geehrter Herr Bellino,
wir bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Stadtverordnetenversammlung zu setzen:
Beschlussvorschlag:
1.
Der Magistrat wird beauftragt, das bestehende Klimaschutzkonzept aufgrund veränderter Gegebenheiten und Anforderungen zu überarbeiten und sukzessive weiterzuentwickeln.
Dabei sollen Maßnahmen und Projekte so vorangetrieben werden, dass die Stadt Neu-Anspach ihren Beitrag zur Erreichung des im Pariser Klimaschutzabkommen festgelegten Zieles der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 °C leistet.
2.
Der Magistrat wird im ersten Schritt beauftragt, aufgrund des am 17.06.2021 im Umweltausschuss vorgestellten Umwelt- und Klimaschutzberichts der Stadt Neu-Anspach (Stand: Mai 2021) eine Prioritätenliste zu erstellen, welche die für Neu-Anspach wichtigsten und dringendsten Maßnahmen zur Erreichung der o.g. Ziele aufzeigt und die kurz- und mittelfristig umsetzbar sind.
Die Möglichkeit von Fördermaßnahmen sind generell zu prüfen und entsprechende Fördermittel sind zur Umsetzung von Maßnahmen zu beantragen.
Begründung:
Das aktuelle Klimaschutzkonzept der Stadt Neu-Anspach vom 30.04.2013 sieht nur eine Verpflichtung vor, bis zum Jahr 2050 im Rahmen ihrer Möglichkeit eine höchstmögliche eigene erneuerbare Energie-Versorgung sicherzustellen und den Primärenergiebedarf 2010 von fast 400 Gigawattstunden um ein Drittel abzusenken.
In einem Urteil vom 24.03.2021 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Verpflichtung zum Klimaschutz und somit auch die Herstellung von Klimaneutralität ein Grundrecht ist.
Das im Klimaschutzabkommen von Paris unterzeichnete Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, um die Folgen des Klimawandels auch für Neu-Anspach so gering wie möglich zu halten, muss deshalb unser gemeinsames Ziel sein.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Schirner
Fraktionsvorsitzende
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Fraktion Neu-Anspach
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