Wir sind die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Neu-Anspach.
Auf unseren Internetseiten können Sie sich über unsere Fraktionsmitglieder, unsere politischen Aktivitäten, Anträge, Presseerklärungen und über unsere Termine informieren.
Kurz gesagt: Uns und unsere Arbeit kennenlernen.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
verehrte Kolleginnen und Kollegen,
meine Damen und Herren,
der Haushalt 2026 - er scheint ausgeglichen zu sein und wird dieses Mal auch ohne Steuererhöhungen auskommen. Zumindest das.
Allerdings wird der Ergebnishaushalt mit einem Fehlbedarf von etwas über 2 Mio. Euro (EUR 2.199.319,00) und der Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von etwas unter 2 Mio. Euro (EUR 1.879.593,00) festgelegt.
Wir müssen Kredite in Höhe von knapp 3 Mio. Euro für Investitionen aufnehmen.
Die Stadt Neu-Anspach hat also nach wie vor ein finanzielles Problem - die Aussichten für die Folgejahre sehen nicht besser aus - eine tatsächliche Haushaltskonsolidierung liegt in weiter Ferne.
Grundlagen für den Haushaltsentwurf 2026 sind die erwarteten Steuereinnahmen die von einem Zuwachs für die Stadt von 4 % bei der Einkommensteuer und 18 % bei der Umsatzsteuer ausgeht.
Die Gewerbesteuer, die zu den größten Ertragsarten einer Kommune gehört, wird für 2026 weiterhin positiv geplant. Allerdings heißt es schon, dass hier Vorsicht geboten ist. Das ist richtig so, weil die Gewerbesteuer stärkeren Schwankungen unterliegt aufgrund der konjunkturellen Einflüsse.
Die Gebühren für Wasser, Abwasser und Müll müssen kostendeckend kalkuliert werden.
Wir erfahren mit dem Haushaltsentwurf, dass die Rücklagen für Wasser und Abwasser vollständig verbraucht sind - eine Gebührenerhöhung wird sich somit nicht vermeiden lassen.
Bei den Abfallgebühren werden wir erst einmal nur eine Erhöhung im Bereich Bioabfall haben, die restlichen können zunächst konstant bleiben - aber auch nur, weil hier der Einsatz der noch vorhandenen Gebührenrücklage die gestiegenen Kosten auffängt.
Mit dem Haushalt 2026 findet ein Abbau des Liquiditätsbestands statt - der Ausgleich im Finanzhaushalt kann nur noch durch den Einsatz der frei verfügbaren Liquidität geschafft werden. Dies ist erlaubt, um die Genehmigungsfähigkeit eines unausgeglichenen Haushalts herbeizuführen.
Doch jetzt ist schon klar, dass dies mittelfristig nicht ausreichend ist.
Können wir uns in diesem Fall erlauben, die Erheblichkeitsgrenzen für Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Investitionen so hoch anzusetzen?
1 Mio. Euro für Baumaßnahmen, Investitionen, Instandhaltungen, Instandsetzungen und 250.000,00 Euro für Anschaffungen?
Die Entscheidung, ob etwas gemacht oder angeschafft wird, bleibt zwar noch beim Magistrat oder der Stadtverordnetenversammlung, aber es muss keine Berechnung, kein Vergleich vorgelegt werden.
Es stünde uns als Stadt gut zu Gesicht, bei einem derart schlechten Ausblick für die mittelfristige Planung, die Grenzen für Wirtschaftlichkeitsberechnungen niedriger anzusetzen und außerdem zu schauen, wo evtl. Einsparungen möglich sind. Hier freuen wir uns über Vorschläge von der Verwaltung, denn nur dort weiß man, wo es Möglichkeiten gibt.
Unsere Aufgabe kann es nicht sein, danach zu suchen - und ist es auch nicht.
Es mag zwar Stadtverordnete geben, die keinen Sinn in Wirtschaftlichkeitsberechnungen sehen, die sagen, das kostet nur Geld, bindet Personal, bringt nichts. Wir Grüne sehen dies anders.
Jeder von uns handelt doch auch im Privaten so:
Schauen, wo bekomme ich was am günstigsten, was kostet mich etwas in der Anschaffung bzw. Ausführung und welche Folgekosten habe ich.
Langfristig gesehen, lässt sich durchaus etwas sparen durch solche Betrachtungen und Berechnungen.
Außerdem muss nach der Gemeindehaushaltsverordnung des Landes Hessen (§12) zwingend eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgenommen werden, bevor Investitionen, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen getätigt werden.
Es ist unsere Aufgabe, Sachen kritisch zu hinterfragen und auf Umstände hinzuweisen, die besondere Beachtung finden sollten.
Es ist nicht unsere Aufgabe, zu allem Ja und Amen zu sagen.
Allerdings wurde unser Antrag auf Herabsetzung der Erheblichkeitsgrenzen im HFA abgelehnt.
Nach wie vor bekommen wir Aufgaben "von oben" auferlegt - die zu Pflichtaufgaben werden - ohne dafür auch mit finanziellen Mitteln ausgestattet zu werden.
Für eine Kommune ist vieles kaum noch zu bewältigen.
Im Gegenteil:
Wir haben zwar Dank der Unternehmen bei uns in der Stadt gute Gewerbesteuereinnahmen, davon bleibt aber wegen der hohen Kreis- und Schulumlagen nicht mal die Hälfte bei uns, sondern ca. 60 % gehen an den Kreis.
Die Kreis- und Schulumlage, die wir an den Hochtaunuskreis zu zahlen haben, wird erhöht.
Die Landesmittel gekürzt.
Da mutet es im Übrigen schon merkwürdig an, dass sich die Landesregierung damit brüstet, aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes von insgesamt 7,4 Milliarden Euro, die das Land Hessen bekommt, "deutlich mehr" als die Hälfte an ihre Kommunen verteilt.
Deutlich mehr heißt für Neu-Anspach rund 370.000,00 Euro.
Wenn man allerdings vorher weniger verteilt, ist es kein "deutlich mehr", sondern tatsächlich ein deutlich weniger.
Bereits mit dem Haushalt 2023 (Haushaltsplan 2023 - Teilergebnishausalt - Produkt 11110 - Gebäudemanagement und Liegenschaften - Erläuterungen zu Gliederung 13) hatten wir 78.000,00 Euro für einen Energie-Effizienz-Berater eingestellt, für den wir Fördermittel in Höhe von 90 % bekommen hätten.
Wir hatten also mit dem Haushalt 2023 einen Beschluss gefasst, einen Energie-Effizienz-Berater zu engagieren.
Was ist daraus geworden?
Nichts.
Es ist nicht umgesetzt worden.
Dadurch wird allerdings nichts gespart, sondern es geht uns Geld verloren.
Jetzt sollen wir scheibenweise Geld für eine neue Lüftungsanlage im Bürgerhaus zur Verfügung stellen.
In 2026: 200.000,00 Euro für das Untergeschoss.
In 2027: 300.000,00 Euro für das Erdgeschoss.
Eine halbe Million Euro, ohne dass damit eine tatsächliche oder gar energetische Sanierung des Bürgerhauses vorgenommen würde.
Wir haben vor kurzem schon vom Bürgermeister erfahren, dass in den kommenden Jahren Investitionen von rund 800.000,00 Euro für das Bürgerhaus anstehen werden.
Eine Konzepterstellung für eine nachhaltige Sanierung ist hier in unseren Augen nun zwingend erforderlich.
Dafür wollten wir gerne Mittel eingestellt wissen, was aber im HFA abgelehnt wurde.
Im Laufe der letzten Monate habe wir immer wieder feststellen müssen, dass es in einigen Bereichen zu wenig Mitarbeitende gibt, um all die anstehenden umfangreichen Arbeiten erledigen zu können.
Die Mitarbeitenden, die da sind, machen aufgrund der hohen Arbeitsbelastung viele Überstunden, nehmen zum Teil ihren Urlaub nicht.
Der Bürgermeister hat in den Haushaltsberatungen angekündigt, am Stellenplan nicht rütteln zu wollen, weil kein Geld dafür zur Verfügung steht.
Das mag auf der einen Seite ja richtig sein, allerdings steht unseren Mitarbeitenden in der Verwaltung ihr Urlaub zu und auch Überstunden sollten auf ein Minimum beschränkt sein.
Pausen, Wochenenden und Urlaube sind dringend notwendig, denn nur wer sich regelmäßig erholt, bleibt gesund - und kann auch die vollständige Leistung abrufen.
Im öffentlichen Dienst müssen für nicht genommene Urlaubstage und angesammelte Überstunden am Jahresende Rückstellungen gebildet werden. Rückstellungen, die das Bruttoentgelt und die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung decken - also dem Betrag, den die Mitarbeitenden erhalten hätten, wenn sie ihren Urlaub genommen und die Überstunden bezahlt bekommen hätten.
Solche Rückstellungen für Überstunden und Urlaub belasten den städtischen Haushalt erheblich. Sie belasten den Ergebnishaushalt, binden liquide Mittel. Tarifsteigerungen lassen die Kosten noch steigen - die Belastung noch weiter ansteigen.
Gezielte Personalpolitik - eine gute Personalplanung - ein Personalkonzept - ist hier wichtig, um solche „Altlasten“ zu reduzieren bzw. am besten ganz zu vermeiden.
Der Haushalt 2026 sieht für Neu-Anspach eine Summe von 607.400,00 Euro für Rückstellungen für Resturlaub und Überstunden vor.
Diesen Betrag muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
Dafür könnten wir einige neue Leute einstellen und unsere Mitarbeitenden deutlich entlasten.
Ändert sich nichts an der personellen Ausstattung, wird sich an dieser Situation nicht groß etwas ändern.
Man geht auch nicht davon aus, denn im Haushaltsentwurf bleibt der Betrag in der Übersicht der Rücklagen und Rückstellungen auch zum Jahresende 2026 bei 607.400,00 Euro.
Es muss sich aber etwas ändern!
Als Arbeitgeber hat die Stadt auch eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitenden, die ja gute Arbeit liefern.
Leider lief unser Hinweis, dass gerade auch im Bauamt in Anbetracht der vielen anstehenden größeren Projekte - auch in Sachen Klimaschutz - zusätzliches Personal nötig wäre, ins Leere.
Bedauerlich ist es natürlich auch, dass wir nach wie vor - für das kommende Jahr und wie es aussieht auch für die folgenden Jahre - 0 Spielraum für sogenannte freiwillige Leistungen gibt.
Unser Fazit - auch wenn uns die Entscheidung nicht ganz leichtgefallen ist:
Wir können dem Haushalt 2026 in der Form nicht zustimmen.
Zum Schluss noch ein Hinweis in eigener Sache:
Nein, wir Grüne kuscheln nicht mit anderen Fraktionen.
Allerdings reden wir miteinander, tauschen uns aus und versuchen, konstruktiv, sachlich und themenbezogen zusammenzuarbeiten.
Das klappt mal mit den einen besser, mal mit den anderen.
Was, wie und mit wem, entscheiden wir allerdings immer noch selbst.
Damit sind wir bislang über sehr viele Jahre sehr gut gefahren.
Und so wollen wir auch in Zukunft arbeiten.
In diesem Sinne wünschen wir uns weiterhin eine gute Zusammenarbeit!
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen allen ruhige und erholsame Feiertage und alles Gute für 2026!
Regina Schirner
Fraktionsvorsitzende
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Fraktion Neu-Anspach
Es gilt das gesprochene Wort.
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